Unter den 28 kantonalen Gefängnissen, die sich neben dem herkömmlichen Strafvollzug auch der Administrativhaft widmen, ist Frambois ein Sonderfall. Von den Kantonen Genf, Waadt und Neuchâtel gemeinsam gegründet, ist es die erste Einrichtung, die sich ausschliesslich den Zwangsmassnahmen widmet. Sie wird sowohl für ihre hohen Kosten wie auch für ihren relativen Komfort kritisiert, besonders von Zürich, das sich einer wesentlich härteren Gangart verschrieben hat. Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass Frambois mit 86% die höchste Quote erfolgreicher Ausschaffungen aufweist, während Zürich nur knapp 80% erreicht.

Die Gründung von Frambois fand im Juni 2004 in einem Vorort von Genf statt. Die Staatsrätin Micheline Spoerri verheimlichte die Schwierigkeit der Unternehmung nicht: «Ziel ist es, eine intelligente und menschliche Antwort zu finden auf ein Gesetz, dessen einziges Ziel es ist, Menschen einzusperren, die sich weder eines Verbrechens, noch eines Deliktes schuldig gemacht haben, einzig um eine erfolgreiche Ausschaffung zu gewährleisten. Weil der Betrieb vom Gesetzgeber noch nicht definiert wurde, musste ein spezielles System der Administrativhaft geschaffen werden. Es war eine gewaltige Herausforderung.»

Im Innern dieses Gefängnisses befinden sich 22 individuelle Zellen, die mit einem Kühlschrank und einem Fernseher ausgerüstet sind. Die Insassen können sich zwischen 8:00 und 21:00 Uhr ausserhalb ihrer Zellen frei bewegen. Der Gemeinschaftssaal im Erdgeschoss ist das Zentrum von Frambois. Er ist eingerichtet mit Tischen, Stühlen und einem TischtennisTisch. Es ist der Ort, an dem die Inhaftierten die meiste Zeit ihres Tages verbringen. Hier finden Diskussionen statt, werden Spiele gepielt und Mahlzeiten eingenommen, und sogar die Besuche der Geistlichen erfolgen hier.

Dieses «Frambois Konzept» hat einen Preis: Der Bau kostete 4 Mio Franken, zu 90% finanziert vom Bund. 13 Angestellte arbeiten hier, jeder Inhaftierte kostet Fr. 280.— pro Tag und also fast Fr. 100‘000 pro Jahr. Mit einer Kapazität von 25 Plätzen hat Frambois im Jahr 2009 total 272 Personen beherbergt. «Die Administrativhaft ist die härteste Haftart von allen», bestätigt Jean-Michel Claude, Direktor von Frambois. «Nach einer Verurteilung bedeutet für einen Inhaftierten jeder Tag Gefängnis einen Schritt weiter in Richtung Freiheit. Hier haben die Insassen keinerlei Perspektive.»

Frambois wird von einem eingeschworenen Team geführt, das sich jeden Morgen zu einer Besprechung trifft. Die Betriebsleitung informiert über anstehende Ausschaffungen oder Neuankünfte, die Vollzugsbeamten berichten darüber, wie die Nacht verlaufen ist. «Einige Insassen bereiten uns grosse Sorgen. Wenn wir sie in ihrer Zelle einschliessen und ihnen eine gute Nacht wünschen, fragen wir uns, ob wir sie am nächsten Morgen lebend wiedersehen. Wir behalten sie im Auge», äussert sich Adulaï, einer der Beamten. Tatsächlich leiden viele Insassen an schweren Depressionen, die zu Selbstverstümmelungen, Hungerstreik oder Selbstmordversuchen führen können.

Im Verlauf der Monate weichen sich die Beziehungen zwischen Personal und Insassen auf. «Manchmal sieht man die Ungerechtigkeit, aber wir sprechen darüber nicht mit den Insassen. Unsere Arbeit ist es, sie zu beaufsichtigen. Aber es ist hart zu erfahren, dass einer der Männer den man gern bekommen hat, nun abgeschoben wird und man darf es ihm nicht sagen. Am nächsten Morgen ist er nicht mehr da und man konnte sich nicht einmal von ihm verabschieden», bekennt Denis, einer der Vollzugsbeamten. Wenn der Moment der Ausschaffung gekommen ist, erfordert der Zustand der Insassen manchmal besondere Massnahmen. Es kam auch schon zu polizeilichem Fehlverhalten und bereits drei Menschen sind daran in der Schweiz gestorben.

Die Zwangsmassnahmen dienen nicht der Bestrafung, sondern sollen den Erfolg der Abschiebung garantieren. Mit der Durchführung dieser Auschaffungen ist eine eigens dafür geschaffene Polizeieinheit beauftragt. Im Fall einer freiwilligen Abreise holen die Polizisten den Inhaftierten in seiner Zelle ab und begleiten ihn zum Flugzeug. Wenn ein Insasse nicht aus freien Stücken abreisen will, wird ein «Begleitflug» organisiert. Grundsätzlich wird der Insasse dann am Vorabend verständigt. Am Tag des Abflugs wird er in Handschellen gelegt und von zwei Polizisten in Zivil auf einem Linienflug bis zu seinem Ziel begleitet. Er kann in diesem Fall das Einsteigen ins Flugzeug verweigern.